HOTAS Cougar (Version?)

    • HOTAS Cougar (Version?)

      Hi,

      als ich vor ein paar Wochen bei Mediamarkt war hab ich mir mal das Ding angeguckt und seitdem ist klar: den muss ich haben!! :22159:

      Seit einiger Zeit bin ich nun am beobachten und vergleichen, wo man den denn am besten mal kauft. Also die Preisspanne geht von 249€ bis 180€.

      Und jetzt meine Frage:
      Gibt es den schon in verschiedenen Versionen bzw. Ausführungen?
      Also manchmal wir von "USB 2.0" gesprochen dann gibt es den Hersteller "GUILLEMOT" oder "Thustmaster" und dieses (meines Erachtens etwas überflüssige) goldene Schild ist auch nicht immer drauf.
      Sind das alles nur ungenaue oder falsche Angaben?
      Bei dem Preis wäre ich mir doch gern sicher, was ich da mache...
    • Also, neue Versionen wie beim X-52/X-52B, gibt es vom Hotas Cougar nicht.
      Die "billigen" Angebote unterscheiden sich vom "Original" nur daduch, dass sie entweder kleinere Fertigungsfhehler,
      die aber nicht's mit der Funktion zu tun haben aufweisen, oder so genannte Retouren sind.
      Diese sind dann als "2.Wahl" auf dem Markt.

      Ich benutze selbst einen 2.Wahl Cougar seit 4 Jahren! statt 250,-Euro hat er eben nur 180,-Euro gekostet.
      Einen Unterschied zu meinem 6 Jahre alten 1.Wahl Cougar der 250,-Euro gekostet hat, konnte ich (ausser der eingeschränkten Garantiezeit) bisher nicht feststellen.
      Die Garantie betrug bei mir nur 1 Jahr, statt 2 Jahre Garantie auf dem 1.Wahl Cougar!

      Manche Versender geben aber auch 2 Jahre Garantie für das günstige
      Angebot.

      Hier findet man alles über den Cougar:

      cougar.frugalsworld.com/
    • Das nenn ich doch mal ne gute Seite zum Cougar. Danke.

      Kann man denn irgendwie erkennen um welchen Cougar es sich nun handelt? Also ich meine jetzt 1. oder 2. Wahl?

      Also hier:

      www3.hardwareversand.de/articledetail.jsp?aid=19861&agid=98

      ist der jetzt automatisch 2.Wahl, nur weil er recht günstig ist. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Muss man den dann nicht als "Retour" ausweisen?
      Mich irritiert auch immer noch dieses goldene Schild, welches nur auf manchen Bildern zu sehen ist.

      Danke noch mal für die schnelle Antwort Viper.
    • Ein paar Tipps und Hinweise...

      Hallo Viper ! Hallo ding !

      Also, das mit der 2. Wahl mag ja stimmen, aber hinsichtlich der 2 Jahre Garantie muss ich mal meinen Senf dazugeben...

      Deswegen nachfolgend - auch für andere Interessenten - eine kleine Anleitung fürs streßfreie Kaufen übers Internet...



      Grundsätzlich ist es so, daß nach EU-Verbraucherrecht der Verkäufer auf die von ihm gelieferte Ware, in dem Fall das HOTAS Cougar der Firma Guillemot/Thrustmaster, dem Erstkäufer eines Neugeräts eine gesetzliche Gewährleistungszeit von 2 Jahren ab Kaufdatum auf die fehlerfreie Funktion und die in der Produktbeschreibung genannten Merkmale zu geben hat.

      Von dieser Regelung ausgenommen sind Gebrauchtgeräte - zu denen auch reparierte Retourgeräte gehören - auf die der Verkäufer eine Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Kaufdatum zu geben hat.

      Ein Sonderfall ist der Verkauf über Internetauktionshäuser von Privatpersonen (also Einzelpersonen ohne gewerbetreibende Absicht), die aber hinsichtlich der Gewährleistung in ihrer Offerte ausdrücklich darauf hinweisen müssen, das der Kunde bei Abgabe seines Angebots auf die Gewährleistung verzichtet, ansonsten muss auch der Privatmann wie ein Gewerbetreibender eine 6 monatige Gewährleistung auf die korrekte Funktion geben.

      In der Praxis sieht das so aus :
      Versender A bietet das Cougar für € 249,00 zzgl. Versand an. Das entspricht dem Listenpreis von Guillemot (also der UVP). Der Händler schreibt was von 2 Jahren Garantie. Schön und gut.
      Versender B bietet das Cougar für € 189,00 zzg. Versand an und schreibt ebenfalls 2 Jahre Garantie hin. Dann hält er sich nicht an die UVP und beaufschlagt den Einkaufspreis des Geräts anders.
      In beiden Fällen hat man idealerweise das gleiche Neugerät frisch aus dem Karton.

      Bei Versender C gibts dann das Cougar auch für € 189,00 incl. Versand, er schreibt aber dazu, das er nur 1 Jahr Garantie gibt. Das sollte mich stutzig machen, denn wenn nichts weiter dabei steht, dann ist für den Kunden davon auszugehen, das es sich auch hier um ein Neugerät handelt. Das mit 1 Jahr Garantie kann der Händler sich abschminken, denn auch wenn er freiwillig 1 Jahr Garantie gibt, er muss dennoch 2 Jahre Gewährleistung auf seine verkaufte Neuware geben und diese bei Mängeln, die nicht auf allgemein übliche Benutzung und zu erwartenden Verschleiß zurückgehen, auch nachbessern.

      Von Dir, lieber Viper, wurde ja schon richtig gesagt : Nach der Gewährleistungszeit fragen. Das hilft ungemein weiter. Wenn ein Gebrauchtgerät (=Retoure) angeboten wird, dann werden meist nur 6 Monate angegeben. Eine Garantiegewährung von 1 Jahr auf ein Gebrauchtgerät ist eine rein freiwillige Sache des Händlers. Er muss aber bei seiner Offerte ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß es sich um ein Gebrauchtgerät handelt, das er verkaufen will.

      Was auch noch unberücksichtigt ist : Viele Internetversender "zocken" mit ihren Kunden. Da sind auch schon einige bekannte Versender auffällig geworden. Dabei werden Offerten gemacht, die unterhalb des derzeitig marktüblichen Preises gemacht und es wird per Vorkasse Geld eingesammelt. Jetzt wird darauf spekuliert, das man genug Aufträge einnimmt, um einen Preisnachlass beim Distributor zu bekommen oder das der Dollarpreis sinkt oder der Hersteller seine Abverkaufspreise senkt und die Einkaufspreise dann soweit sinken, daß man den Artikel zum angegebenen Preis verkauft und dabei eine Gewinnmarge von 50-100% erzielen kann. Derweilen wartet man vergeblich auf Lieferung und wird meistens dann vom Versender mit einer längeren Lieferzeit vertröstet (teilweise bis zu 8 Wochen).

      So, also - was machen ?
      1. Schau Dir die Preise an, guck auf die Firmenhomepage. Wenn im Impressum hinter dem Firmennamen ein "Ltd." steht oder ein exotischer Firmenstandort, ist Vorsicht geboten.

      2. Ganz wichtig : Schau Dir die AGBs an. Wenn darin steht, daß das Unternehmen sich vorbehält, Dir ein "gleichwertiges oder verbessertes Gebrauchtgerät als Ersatz" für bestellte Ware zu liefern ist das grob sittenwidrig, denn Du hast den Artikel bestellt und nicht was anderes.

      3. Als nächstes würde ich Kontakt aufnehmen und Fragen zum Produkt stellen.
      Wenn Ihr bestellt, dann macht einen Ausdruck der Seite auf Papier und unterschreibt diese mit Datum und Uhrzeit. Denn so habt Ihr im Fall der Fälle ein Beweismittel.

      Ihr habt übrigens auch Anspruch darauf, das Ihr keine Fälschung angedreht bekommt, gell.
      Es kommt schonmal vor, daß von Versendern auch Produktfälschungen oder Nachahmungen angeboten werden, die dann durch Fehlen bestimmter Erkennungsmerkmale mehr oder weniger ersichtlich sind. Natürlich könnt Ihr dessen nicht gefeit sein, teilweise sind Nachahmungen richtig gut gemacht und kaum zu unterscheiden, besonders bei Elektronik. Gerade so begehrte Teile wie der Cougar sind Ziele von Produktpiraten. Die einzige Möglichkeit zur sicheren Identifikation ist dabei, beim Hersteller anzufragen mit der Bitte um Verifizierung der Serien- oder Chargennummer, ggf. mit Zusendung von Produktbildern und warum Ihr Zweifel an der Echtheit habt. Ihr werdet bestimmt nicht abgewiesen !

      Noch ein paar kleinere Hinweise wenns Ärger gibt : Wenn nicht ausdrücklich dabei steht, daß es sich um ein Gebrauchtgerät handelt und Ihr ein Gebrauchtgerät geliefert bekommt - sofort schriftlich als Brief beim Verkäufer anzeigen, am besten Beweisfotos der Verpackung und des Geräts machen (Versandkarton kommt unbeschädigt an, Produktkarton hat schon Macken etc.). Kopie des Webseitenausdrucks dazu und mit Fristsetzung auffordern, ein Neugerät zu liefern. Sollte das verweigert werden, dann besteht auf Erfüllung des Kaufvertrages und droht mit einer kostenpflichtigen Abmahnung durch den Verbraucherschutz wegen sittenwidrigen Verhaltens und unlauteren Wettbewerbs. Zur Vertragserfüllung setzt Ihr eine Nachfrist an (10 Arbeitstage) und erklärt ausdrücklich, das Ihr nach Ablauf der Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des Verkäufers in Anspruch nehmt. Das erlaubt Euch dann, Euer Geld plus des Differenzbetrages zu fordern, den ein Neugerät bei einem anderen Händler gekostet hätte.
      Auf Deals wie "Wir gewähren Ihnen 50€ Preisnachlass in Form eines Gutscheins" würde ich mich gar nicht einlassen, denn meist sind solche Unternehmen im nächsten Jahr zu und Ihr habt ein Problem, wenn Ihr Gewährleistungsansprüche geltend machen wollt. Auf der anderen Seite werden nur auf diesem Wege die Spreu vom Weizen getrennt und Schwarze Schafe, die es leider immer wieder gibt, ausgesondert.

      Das klingt jetzt alles ein wenig kompliziert und einige sagen "Hey, soviel Aufwand mach ich mir nicht, sind ja nur 180,00€". Nun denn, ich hab in meinem bisherigen Beruf gelernt : Man spart nur Geld, indem man seine Nerven opfert. Wer Geiz geil findet und sparen will, der sollte sich bei so günstigen Einkäufen auch gegen entsprechende Eventualitäten absichern. Wenn jemand gegenüber dem Elektronik-Fachgeschäft in der Innenstadt mit seinen freundlichen Verkäufern 60 Euro sparen will indem er beim Versender kauft, der sollte auch bereit sein, die 60 Euro in entsprechende Zeit für böse Briefe zu investieren.
      Und ich denke, daß heutzutage 250€ nun wirklich kein Pappenstiel sind, die belasten eine Haushaltskasse ganz schön. Lieber geht man auf Nummer Sicher, als seiner besseren Hälfte zu erklären, warum man soviel Geld in den Sand gesetzt hat und der Urlaub drei Tage kürzer ausfällt...

      Jau, ansonsten - wenn's Fragen gibt bzgl. Ärger mit Firmen, dann immer her damit.
    • RE: Nochwas....

      Vielen Dank auch dir Angelclaw. Denke deine Aussage "Nerven vs. Geld" trifft es echt auf den Punkt. :c409:
      Was ich gern noch hinzufügen möchte:
      Für ein paar Euro Nachnamegebühr kann man sein Risiko doch gewaltig einschränken, wie ich finde. Hab auch das Gefühl, dass die Firma dann schneller liefert, da sie so auch schneller an ihr Geld kommt. Wenn man vorher überweist, dann haben die ja ihr Geld schon und können sich mit schneller Lieferung "nur noch" einen guten Namen machen. Ok, bei wirklich seriösen Firmen (amazon oder alternate beispielsweise) mag das anders sein.
    • RE: Nochwas....

      Auf jeden Fall !

      Ich hab bisher den Erstkontakt zu Versendern nur über Nachnahme abgewickelt. Wenn das nicht explizit angeboten wird, sondern nur über Vorkasse, PayPal und Kreditkarte, dann fallen diese Unternehmen schonmal aus meinem Raster.
      Wenn ich bei einem Versender dann schon fast Stammkunde bin (z.B. bei einem für Tonerkartuschen und Druckerzubehör), dann frage ich schon auchmal gezielt nach, ob ich per Rechnung und Überweisung zahlen kann und Skonto bekomme, das bringt mir schon was ein.

      Bei größeren Bestellungen gehe ich sowieso nicht über einen Webshop, denn dort werden nur selten Rabatte angeboten. Wenn also meine Bestellung etwa 750 Euro übersteigt, dann schicke ich eine Anfrage per eMail und gehe auch ins Elektronikgeschäft am Ort. Denn das freut sich auchmal über einen "größeren" Auftrag und gewährt - anders als mancher Versender - großzügigere Rabatte und Skonto. Ich hab es da schon erlebt, daß 10% Preisnachlass drin waren - vorausgesetzt natürlich, man ist bereit zu feilschen und weist eine gewisse Hartnäckigkeit auf.
      Allerdings sollten es angesichts der Preisspannen schon so 8-10 Angebote sein, die man sich einholt - und dann gilt es auch, die Leistungen zu vergleichen.

      Grundsätzlich ist es aber von Vorteil, wenn man ein wenig Geduld hat und genau verfolgt, wann neue Produkte auf den Markt kommen. Die Versender haben damit kein Problem, ihre Logistik befindet sich quasi "auf der Straße" und wurde komplett outsourced, d.h. Firmen wie Hermes oder Birkart übernehmen auch die Lagerhaltung für die Versender und Warenbestände werden dann entweder durch den Hersteller ausgetauscht oder an Warenketten verhökert. Kleinere Geschäfte leisten sich keine großen Lager sondern bestellen beim Zwischenhändler, aber größere Geschäfte müssen vor Messen wie des ECS, CeBiT, IFA usw. Platz im Verkaufsraum und im Lager schaffen, um die neuen Geräte einlagern zu können. Schaut also bei Internetversendern, wer von denen größere Filialen in Städten hat.

      Hihihi, nur so am Rande : Wer dieses Jahr Urlaub in Dubai macht, der sollte vielleicht in Erwägung ziehen, seine Hardware dort zu kaufen und mitzubringen. MP3-Spieler, kleinere Boxen, Cougar - bekommt man mit etwas Kunst locker im Koffer unter. Wobei man drauf achten sollte, daß man es in Dubai schon einmal "in Benutzung" hatte. Wer das Teil OVP-Neugerät einführt, zahlt die Mwst. nach... (in den Emiraten kennt man keine Mehrwertsteuer, die Preise sind dort wegen nicht vorhandener Importzölle auch dazu noch sehr günstig).
    • @Angelclaw vielen Dank für Deine Aufklärung, aber so langsam wird das hier OT!

      Thrustmaster Guillemot hat seinen Sitz übrigens in Kanada.
      Die verkaufen nach kanadischem Recht.
      Die Einzelhändler müssen sich natürlich an EU Richtlinien halten.
      Wegen der Garantie gibt es bei Thrustmaster keine Ausnahmen.
      Alle Ersatzteile kommen direkt aus Montreal, was nicht heißen soll, dass es teurer ist.
      Ich hatte mal 2 Ersatzpotis bestellt und habe 9,45 Euro inkl. Versand bezahlt.

      Falls es nichts mehr zum Thema zu Berichten gibt, wird dieser Thread in Kürze geschlossen!